Unter Domainregistrierung verstehen wir den Vorgang, bei dem der gewünschte Domainname von einem autorisierten Registrar – beispielsweise Rackhost, Inc. – registriert wird. Es gibt spezielle, geschützte Namen, die nicht frei gewählt werden können, sondern nur in besonderen Fällen genehmigt werden dürfen. Besondere Richtlinien gelten jedoch für vulgäre Ausdrücke, Namen von Personen des öffentlichen Lebens, Namen von Privatpersonen, Markennamen und Firmennamen.
Verwendung vulgärer, grober oder obszöner Ausdrücke in Domainnamen
Der Domainname darf keine Wörter oder Wortkombinationen enthalten, die gegen die gesellschaftlich akzeptierten Werte verstoßen. Auch in Österreich gelten die allgemeinen Grundsätze der Europäischen Union für die Domainregistrierung.
- Ausdrücke, die sich in spöttischer oder empörender Weise auf die ethnische, religiöse oder konfessionelle Zugehörigkeit beziehen, dürfen nicht in Domainnamen verwendet werden.
- Wörter, die sich auf Sexualität beziehen, sind an sich nicht anstößig. Die Beurteilung der Domain hängt von der Wortzusammensetzung und dem Kontext ab und unterliegt daher einer individuellen Beurteilung.
- Ausdrücke, die sich auf Prostitution beziehen, sind an sich nicht anstößig. Wenn die Domain jedoch für sexuelle Dienstleistungen oder damit verbundene Werbeaktivitäten verwendet wird, dürfen Ausdrücke, die sich auf Prostitution beziehen, nicht in der Domain verwendet werden.
- Aufgrund der sich ständig verändernden Sprache unterliegen vulgäre Ausdrücke einer individuellen Beurteilung.
Verwendung des Künstlernamens einer Person des öffentlichen Lebens in der Domain
- Der registrierte Name unterliegt denselben Namensschutzbestimmungen wie der Name einer Privatperson. Jeder hat das Recht, seinen eigenen Namen in einer Domain zu verwenden, die Verwendung des Namens einer anderen Person ist jedoch nur mit deren Zustimmung möglich. Ohne diese Zustimmung darf der Name nicht in einer Domain verwendet werden.
- Nach dem Tod einer Person des öffentlichen Lebens geht das Recht zur Verwendung des Künstlernamens auf den Rechtsnachfolger über. In diesem Fall darf der Künstlername nur mit Genehmigung des Rechtsnachfolgers in einer Domain verwendet werden und kann ohne diese Genehmigung nicht registriert werden.
Verwendung des eigenen Namens in der Domain
- Wenn der Antragsteller die Registrierung seines eigenen Namens als Domain beantragt, steht dem Antrag nichts im Wege. Ein anderer Name kann nur registriert werden, wenn der Antragsteller über eine Erklärung zur Namensnutzung verfügt. Bei identischen Namen gilt das Prioritätsprinzip, d. h. derjenige, der den Antrag früher gestellt hat, hat Anspruch auf die Registrierung seines eigenen Namens als Domain.
UPDATE: Seit dem 01.07.2020 ist keine Genehmigung zur Namensverwendung mehr erforderlich, aber es lohnt sich, sich damit abzusichern, um zu verhindern, dass wir fälschlicherweise angezeigt werden.
Verwendung von urheberrechtlich geschützten Begriffen in der Domain
- Eine Domain, die die Urheberrechte eines Dritten verletzt, kann nicht registriert werden.
- Jede Form der Nutzung des Werks unterliegt der Genehmigung des Urhebers, bei Titeln jedoch nur dann, wenn der Titel des Werks den gesetzlich festgelegten Anforderungen an die Besonderheit und Originalität entspricht.